Dieser Prozessschritt wird aktiv, sobald Sie das Feld "Ich möchte mich versichern als ..." ausgewählt haben.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Fragen und Antworten in Frage 3 "Welche Kündigungsfrist ist zu beachten?"
Der Wechsel einer Krankenkasse ist aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen nur Personen über 15 Jahren gestattet.
Ihre Rentenversicherungsnummer (Beispiel 12 123456 M 123) finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis, Gehaltsnachweis oder Ihrem Rentenbescheid.
Adressdaten nicht gefunden?
Sie können Ihre Adresse nun direkt eintragen.
Die Angabe Ihrer Telefon- oder Handynummer ist freiwillig. Diese Angabe hilft uns jedoch, Sie bei Rückfragen schnell zu erreichen.
Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Zusendung der Eingangsbestätigung und der Übermittlung weiterer Informationen zu Ihrem Antrag notwendig.
Bitte geben Sie Ihr Immatrikulationsdatum an der Hochschule an.
Bitte geben Sie den Beginn des (aktuellen) Semesters an, für das Sie sich eingeschrieben haben.
Die gesetzliche Versicherungspflicht von Studenten endet mit Ablauf des Semesters in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung der Versicherungspflicht möglich.
Bitte laden Sie einen entsprechenden Nachweis im Schritt 3 dieses Antrags hoch.
Vor Beginn des Studiums können sich Studierende, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen. Diese gilt für das ganze Studium und kann nicht widerrufen werden.
Sofern Sie Ansprüche aus Beihilfe / Heilfürsorge haben, benötigen wir hierüber einen entsprechenden Nachweis.
Wenn Sie vorübergehend ein Studium in Deutschland absolvieren und Einwohner eines bestimmten EU-/EWR-Staats sind, besteht Ihre ausländische Krankenversicherung fort. Sobald Sie jedoch einer Beschäftigung während des Studiums nachgehen, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Gerne prüfen wir in einem persönlichen Beratungsgespräch, unter welchen Bedingungen ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
Wenn keine Befristung vorliegt, geben Sie bitte ein voraussichtliches Ende der Tätigkeit an. Beispielsweise das Datum des regulären Studienendes.
Sofern die Vergütung einer weiteren Beschäftigung über 450,00€ monatlich beträgt, geben Sie bitte Ja an.
Damit wir Sie richtig versichern können, benötigen wir Angaben zur Höhe Ihrer jährlichen Einkünfte aus selbstständiger/freiberuflicher Tätigkeit in Euro. Diese Angaben können Sie Ihrem aktuellen Einkommenssteuerbescheid entnehmen. Bitte übersenden Sie diesen Bescheid in Kopie an Ihre AOK.
Hinweis: Haben Sie keine oder nur geringfügige Einkünfte, bitten wir um Angabe unter sonstige Einkünfte, wovon Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten (z.B. Zuwendungen der Eltern, vom Lebenspartner, ect.)
Als Selbständiger und Freiberufler zahlen Sie einen ermäßigten Beitragssatz und haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie sich gegen einen Einkommensausfall absichern möchten, können Sie das gesetzliche Krankengeld ab der 7. Woche wählen und zahlen dafür den allgemeinen Beitragssatz. Weitere Informationen zum Krankengeld finden Sie auf www.aok.de.
Wenn Sie Ihre Krankenversicherung mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld wählen, können Sie als individuelle Ergänzung einen Krankengeld-Wahltarif der AOK abschließen. Informationen zu den Wahltarifen finden Sie im Internet auf www.aok.de.
Liegt Ihr monatliches Einkommen über 5.362,50 Euro (brutto), versichern wir Sie als Freiwilliges Mitglied. Der Bruttobetrag von monatlich 5.362,50 Euro - jährlich 64.350 Euro - ist dafür der gesetzlich festgeschriebene Grenzwert. Verdienen Sie monatlich weniger als 5.362,50 Euro (brutto) werden Sie pflichtversichertes Mitglied.
Tragen Sie bitte im Folgenden die Angaben ein, die zum Zeitpunkt des Versicherungbeginns bei der AOK Rheinland/Hamburg zutreffend sind. Diese Angaben finden Sie auf Ihrem Bewilligungsbescheid.
Möchten Sie am Lastschrifteinzug teilnehmen, erhalten Sie von der AOK das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat in den nächsten Tagen per Post. Alternativ können Sie Ihren gesamten Semesterbeitrag auch im Voraus an die AOK selbst überweisen. Weitere Details erhalten Sie per Post.
Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) finden Sie beispielsweise auf Ihrem letzten Steuerbescheid oder auf Ihrer letzten Lohnsteuerkarte. Die Steuer-ID (Beispiel: 12345678901) wird benötigt, damit die AOK die Daten über die von Ihnen geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung direkt an das zuständige Finanzamt übermitteln kann. Krankenversicherungsbeiträge werden steuerbegünstigend angerechnet.
Wir benötigen die Angaben, ob Sie Kinder (auch Adoptiv- oder Pflegekinder werden anerkannt) haben, um Ihre Beiträge zur Pflegeversicherung korrekt berechnen zu können. Als Nachweis benötigen wir bspw. einen Elterngeldbescheid oder eine Geburtsurkunde.
Hinweis: Ihre Versichertennummer finden Sie auf Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte (Chipkarte).
Wenn Sie einen Partner oder Kinder haben, die familienversichert werden sollen, wird Ihnen per E-Mail der Antrag zur kostenfreien Familienversicherung in der Eingangsbestätigung Ihrer Mitgliedschaftsanfrage zum Herunterladen zugesandt.
Sie haben die Möglichkeit, die folgenden Dokumente direkt hochzuladen. Gern können Sie die Dokumente aber auch postalisch einsenden an: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse Geschäftsbereich Vertrieb Kasernenstr. 61 40213 Düsseldorf
Ihre Online-Geschäftsstelle bietet Ihnen kostenfrei eine umfangreiche Auswahl an Serviceangeboten, mit denen Sie Zeit sparen und noch flexibler sind. Die Informationen werden an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Wir benötigen für die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige persönliche Angaben. Diese Felder sind entsprechend als Pflichtfelder eingerichtet (*). Ihre E-Mail-Adresse ist zur Verifikation Ihrer Eingaben nötig und um Sie im Weiteren über den Status Ihrer Mitgliedschaft zu informieren. Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme mit Ihnen bitten wir Sie auch um Angabe Ihrer Telefonnummer. Diese erlaubt uns eine schnelle und unbürokratische Kontaktaufnahme mit Ihnen bei Rückfragen und zu allen Belangen der Krankenversicherung und vielfältigen Leistungs- und Serviceangeboten der AOK Rheinland/Hamburg. Die Daten werden zur Erfüllung unserer Aufgaben für die Durchführung der Mitgliedschaft nach § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verb. mit § 175 SGB V sowie zum Zweck der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild nach § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 291 Abs. 2 SGB V erhoben und verarbeitet. Ihr Mitwirken ist nach § 60 SGB I und § 206 SGB V erforderlich. Ohne die erforderlichen Daten kann eine Mitgliedschaft nicht durchgeführt und ohne das Lichtbild eine elektronische Gesundheitskarte nicht ausgestellt werden. Empfänger Ihrer Daten können im Rahmen gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse Dritte oder von uns beauftragte Dienstleister sein. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter aok.de/rh/datenschutzrechte oder stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich an die AOK Rheinland/Hamburg, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, oder unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@rh.aok.de. Dieser Nutzung können Sie jederzeit widersprechen. Hinweise zur Verschlüsselung erhalten Sie unter www.aok.de/pk/rh/inhalt/datenschutzerklaerung/.
Ich bin damit einverstanden, dass meine zuständige AOK meine angegebenen Kontaktdaten verarbeitet und verwendet, um mich über die Vorteile und Neuigkeiten der AOK sowie zu privaten Zusatzversicherungen von Vertragspartnern der AOK informieren und beraten zu können und um Meinungsforschung durchzuführen, auch per E-Mail, Telefon oder SMS. Diese Einwilligung ist freiwillig und ich kann sie jederzeit unter https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/widerruf-einer-erteilten-einwilligung-16/ widerrufen.
Ich beauftrage den Vertriebspartner, die Mitgliedschaft zur AOK Rheinland/Hamburg zu vermitteln. Ich erkläre mein Einverständnis damit, dass die AOK Rheinland/Hamburg an den Vertriebspartner für Abrechnungszwecke meine Identifikationsdaten und die Informationen übermittelt, ob und gegebenenfalls ab wann meine Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg zustande gekommen ist. Diese Einwilligung ist freiwillig und ich kann sie innerhalb von 14 Tagen bei meinem „Vertriebspartner“ widerrufen.
Bitte prüfen Sie, ob Sie mindestens eine Voraussetzung für den Wechsel erfüllen.